Grenzüberschreitungen. Zur Soziologie der Weltrechtsordnung
Heft 3 Juni/Juli 2024
104 Seiten,
ISBN
978-3-86854-777-1
ISBN
978-3-86854-862-4
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Die Diskussion um die Bedeutung des Völkerrechts ist so alt wie dieses selbst. Von seinen Anfängen in der Antike bis zur heutigen Charta der Vereinten Nationen verbinden sich mit ihm hochfliegende Hoffnungen wie enttäuschte Erwartungen gleichermaßen. Die jüngsten militärischen Konflikte in der Ukraine, in Bergkarabach und im Nahen Osten haben die Auseinandersetzung um seinen Stellenwert neu entfacht. Was also leistet das Völkerrecht? Worin besteht seine Funktion in einer Welt, deren fragile Ordnung immer wieder durch räumliche und rechtliche Grenzüberschreitungen herausgefordert wird? Ist es das vielseitige Instrument zum Aufbau einer globalen Friedensarchitektur, das seine Befürworter:innen aus dem Lager der Internationalisten in ihm sehen? Oder ist es doch eher ein stumpfes Schwert, machtlos im Angesicht von Krieg und Gewalt, wie seine Kritiker:innen, die sogenannten Realisten, behaupten?
»Das Völkerrecht erbringt, soziologisch betrachtet, eine verhaltenskoordinierende Leistung, indem es Erwartungssicherheit gewährleistet. Institutionalisierte normative Erwartungen sind in zeitlicher Hinsicht stabil, das heißt, sie gelten – trotz situativer Enttäuschung – dau erhaft. Erwartungsstabilität mittels Recht heißt: Man kann sich (sozial er folgreich) auf Recht berufen, um normative Erwartungen zu untermauern. Dies geschieht immer dann, wenn in Kriegen und Konflikten eine Partei die andere dafür kritisiert, rechtliche Grenzen überschritten zu haben. An den enttäuschten normativen Erwartungen kann festgehalten werden und erst dadurch ist es möglich, die Grenzüberschreitung zu beobachten und zum Gegenstand weiterer Kommunikation zu machen.« Henning de Vries / Alfons Bora
»Das Völkerrecht erbringt, soziologisch betrachtet, eine verhaltenskoordinierende Leistung, indem es Erwartungssicherheit gewährleistet. Institutionalisierte normative Erwartungen sind in zeitlicher Hinsicht stabil, das heißt, sie gelten – trotz situativer Enttäuschung – dau erhaft. Erwartungsstabilität mittels Recht heißt: Man kann sich (sozial er folgreich) auf Recht berufen, um normative Erwartungen zu untermauern. Dies geschieht immer dann, wenn in Kriegen und Konflikten eine Partei die andere dafür kritisiert, rechtliche Grenzen überschritten zu haben. An den enttäuschten normativen Erwartungen kann festgehalten werden und erst dadurch ist es möglich, die Grenzüberschreitung zu beobachten und zum Gegenstand weiterer Kommunikation zu machen.« Henning de Vries / Alfons Bora