Zum Buch
Im KZ Ravensbrück, dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet, sollte die Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer »in allen weiblichen Angelegenheiten beratend zur Seite« stehen. »Jede Misshandlung von Schutzhäftlingen« war allen KZ-Aufseherinnen laut Lagerordnung explizit verboten. Dennoch gehörte Gewalt zur alltäglichen Praxis.
Johannes Schwartz untersucht die Gewaltpraktiken von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und dem Außenlager Neubrandenburg. Im Fokus stehen die Fragen, welche Handlungsräume die Aufseherinnen jenseits der eindeutigen Anordnungen hatten und wie und wann sie diese nutzten. Faktisch wurde die Entscheidung, Gewalt anzuwenden oder darauf zu verzichten, an sie delegiert. Tatsächlich nutzten viele KZ-Aufseherinnen diese Möglichkeit ungehindert Gewalt auszuüben, ebenso wie ihre männlichen Kollegen.
Über Johannes Schwartz
Johannes Schwartz, Dr. phil, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Landeshauptstadt Hannover für Provenienzforschung in Bezug auf Verdachtsfälle möglicherweise NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes in den Museen für Kulturgeschichte und im Stadtarchiv.